Mietwagenrecht & Co.
Eine Stretchlimousine gehört rein rechtlich zum Personenbeförderungs-Gesetz und den deutschen Vorschriften für Mietwagen.
Um einen Limousinen-Service zu betreiben, bedarf es etlicher Genehmigungen und damit verbundenen Kosten, um alles "wasserfest" betreiben zu können. Um Ihnen einen kleinen Einblick zu gewähren, was die Unterschiede zwischen einem ordentlichen Anbieter und einer "Hinterhofvermietung" sind, haben wir Ihnen ein paar nützliche Informationen zusammengestellt (unser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, also ersetzt keine ausführliche Rechtsberatung).
Mietwagenkonzession
Wer Personen mit Mietwagen befördern will, der benötigt eine Erlaubnis der Behörde in der Stadt, in der sein Betriebssitz gemeldet ist. Unter Verkehr mit Mietwagen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige (in Wiederholungsabsicht) Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen zu verstehen. Dabei wird der Mietwagen nur im Ganzen zur Beförderung gemietet und der Unternehmer führt Fahrten aus, deren Zweck, Ziel und Ablauf von den Mietern bestimmt wird.
Die Genehmigung wird längstens für 5 Jahre erteilt.
Im Gegensatz zu den Taxen besteht keine Betriebs- und Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei vereinbar. Die Farbe der Fahrzeuge ist nicht vorgegeben. Im Gegensatz zu den Taxen gibt es keine Beschränkung in der Anzahl der Genehmigungen.
Achtung: Auch "gelegentliche Vermietungen am Wochenende" sind vom Jungunternehmer rein rechtlich betrachtet "regelmäßig zum Gelderwerb vorgesehen". Hier gibt es oft Missverständnisse, wenn ein Limousinenbesitzer "eigentlich nur nebenbei was dazuverdienen will". Auch wenn unterm Strich nur alle 4-6 Monate eine Fahrt mit dem Zweck der entgeltlichen Vermietung zustande kommt, muss rein rechtlich eine Konzession vorhanden sein!
Voraussetzungen für Konzession
Zuverlässigkeit:
Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmens oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen sind unter anderem Erkenntnisse aus dem Bundeszentralregister, dem Gewerbezentralregister sowie aus dem Verkehrszentralregister verwertbar. Ebenso sind Erkenntnisse über rückständige Steuerzahlungen oder Sozialversicherungsbeiträge wesentlich.
Nachweis der fachlichen Eignung:
Der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein. Dies kann nachgewiesen werden durch:
- Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK), Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis.
- Mindestens eine dreijährige leitende Tätigkeit in einem Mietwagenunternehmen. Eine entsprechende Fachkundebescheinigung wird von der IHK ausgestellt.
- Eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr). In diesem Fall ist ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorzulegen.
Falls die fachlich geeignete Person nicht selbst der Inhaber des Unternehmens ist, ist der Anstellungsvertrag für diese zur Führung der Geschäfte bestellte Person vorzulegen.
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nachgewiesen durch das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens. Die Höhe bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug ist Eigenkapital in Höhe von 2.250 Euro, für jedes weitere Fahrzeug ein Betrag von 1.250 Euro nachzuweisen. Ebenso ist durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen nachzuweisen, dass keine Rückstände bei Steuerzahlungen oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen. Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen nicht älter als zwölf Monate sein.
Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
- Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung vor der IHK
- Fachkundebescheinigung der IHK
- Zeugnis einer anerkannten gleichwertigen Abschlussprüfung
Prüfungsinhalte:
- Steuerliche Grundlagen,
- PBefG & BoKraft & Berufsbezogenes Recht,
- Betriebswirtschaft & Kostenkalkulation,
- Technische Normen und technischer Betrieb,
- Straßenverkehrssicherheit, Umweltschutz,
- Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Alle Schulungen, Prüfungen und Genehmigungen summieren sich auf rund 10.000 Euro.
Versicherungspolice der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Police muss den Vermerk „versichert als Taxi/ Mietwagen/ KOM“ enthalten. Da nur wenige Versicherungen Stretchlimousinen unter Vertrag nehmen, und es sich aufgrund der Anzahl um "Exoten" handelt, sind die jährlichen Kosten exorbitant hoch. Pro Limousine muss man als Unternehmer rund 4.000 Euro Versicherung einkalkulieren.
Vorsicht: In einer als Privatwagen versicherten Limousine genießen Sie keinerlei Versicherungsschutz!
Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein muss den Vermerk „Nutzung als Taxi/ Mietwagen“ enthalten.
Event-Fahrzeuge
Manche Eventagenturen bieten auch Stretchlimousinen an. Hier ist zu hinterfragen, ob diese über eine Konzession gemäß Personenbeförderungsgesetz verfügen. Tun sie dies nicht, dürfen diese Fahrzeuge maximal für Showzwecke oder Rundfahrten auf einem nicht öffentlichen Parkplatz vermietet werden, jedoch nicht zum Transport von Fahrgästen im öffentlichen Straßenverkehr. Es müssen also alle hier aufgezeigten Genehmigungen vorliegen.
Auch bei der Anmietung von "normalen Limousinen" (wie Mercedes C-Klasse oder Promi-Transporter mit abgedunkelten Scheiben) genügt es nicht, wenn der Fahrer der Eventagentur einen Personenbeförderungsschein hat - die Firma, bei der Sie das Fahrzeug anmieten, muss auch über eine Fahrgast-Konzession verfügen.
Vorsicht: In Fahrzeugen ohne Personenbeförderungs-Konzession genießen Sie keinerlei Versicherungsschutz! Bei durchaus berechtigten Kontrollen werden solche Fahrzeuge erfahrungsgemäß an Ort und Stelle direkt aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt!
Nummernschilder an den Limousinen
Beim Durchfahren in einigen Landkreisen fallen uns immer wieder "nicht normale Kennzeichen" an Stretchlimousinen anderer Anbieter auf. Doch Vorsicht vor diesen "schwarzen Schafen"! Das heißt: Wenn Sie eine Limousine bestellen, an der ein Saison-, Überführungs- oder rotes Nummernschild angebracht ist, sollten Sie zu Recht skeptisch werden - denn diese Limousine kann nie und nimmer für den Betrieb mit Mietfahrzeugen ordentlich angemeldet sein. Selbst an Mietfahrzeugen für Selbstfahrer, wie bei Sixt oder Europcar, sind "normale Kennzeichen" dran.
Vorsicht: Mietfahrzeuge werden grundsätzlich mit ganzjährigen Kennzeichen ausgestattet! Finger weg bei Limousinen mit anderen Kennzeichen, denn in einer angeblich "privat genutzten Stretchlimousine" genießen Sie als offizieller Kunde keinerlei Versicherungsschutz! Diese "windigen Geschäftemacher" können bei eingetretenen Schäden oftmals im Nachhinein nicht mehr zur Kasse gebeten werden, da bei diesen nichts zu holen ist. Bei durchaus berechtigten Kontrollen werden solche Fahrzeuge erfahrungsgemäß an Ort und Stelle direkt aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt!
Führerscheine
Für "private oder Werkstatt-Fahrten" mit Stretchlimousinen sind die Führerscheine entsprechend der Fahrzeugklasse, des zulässigen Gesamtgewichts und der Gesamtlänge entscheidend. Die Größe ist dabei gar nicht mal das Problem: Alle Pkw-Führerscheine sind bis maximal 18 Meter Länge zugelassen - somit schon mal kein großes Problem für Stretchlimousinen, die mit Zulassungen in Deutschland sowieso nur maximal 12 Meter lang sind.
- der "alte Klasse III-Führerschein" (B, BE, C1, C1E, L sowie M und S) reicht selbst für die "großen Monster" bis 7,5 Tonnen auf deutschen Straßen aus. Zudem sind Züge bis 3 Achsen zulässig. Unser XXL-Hummer H2 hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 5 Tonnen und verfügt über 2 Achsen - und liegt somit innerhalb der Vorschrift.
- der "B-Führerschein" gilt nur für Fahrzeuge mit maximal 3,5 Tonnen. Wird bei schweren Stretchlimousinen also problematisch.
- der "BE-Führerschein" gilt für Fahrzeugkombinationen mit Anhänger bis maximal 7,0 Tonnen und liegt somit innerhalb der Vorschrift.
- der "B-Führerschein / Schlüsselzahl 96": gilt für Fahrzeugkombinationen mit Anhänger bis maximal 4,250 Tonnen und könnte problematisch für einzelne, schwere Limousinen sein.
- der "D-Führerschein / Schlüsselzahl 95": Bus-Führerschein mit Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung wird betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten vorausgesetzt. Gilt für Kfz zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer), auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg. Somit für Stretchlimousinen und auch unseren XXL-Hummer zugelassen.
- der "D1-Führerschein / Schlüsselzahl 95": Bus-Führerschein mit Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung wird betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten vorausgesetzt. Gilt für Kfz mit einer maximalen Länge von 8 m zur Beförderung mit mehr als 8, aber höchstens 16 Personen (außer dem Führersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Somit für alle gewöhnlichen Stretchlimousinen zugelassen.
- der "D1E-Führerschein / Schlüsselzahl 95": Bus-Führerschein mit Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung wird betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten vorausgesetzt. Gilt für Kfz zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer), auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg. Somit für Stretchlimousinen und auch unseren XXL-Hummer zugelassen.
Personenbeförderungs-Berechtigungen
Es gibt zwei Nachweise, die Fahrer zur gewerblichen Beförderung von Personen berechtigen:
- Personenbeförderungsschein: Der sogenannte "Taxi-Schein" gilt in Verbindung mit dem Führerschein ist nach einer ggf. notwendigen Ortskenntnisprüfung (bei Orten über 50.000 Einwohner) maximal 5 Jahre gültig. Nachdem der Besitz eines Führerscheins keinen ausreichenden Beweis für das Verantwortungsbewusstsein darstellt, müssen noch ein amtliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister vorgelegt werden. Zudem verlangt das Gesetz die Vorlage eines medizinischen Gutachtens von einem Augenarzt und von einem Arbeitsmediziner. Der vereinfachte Personenbeföderungsschein für Nicht-Taxi-Betriebe kann in Saarbrücken bei der SVG absolviert werden. Durchschnittliche Kosten: circa 100 Euro.
- Schlüsselzahl "95" auf dem Führerschein: Die Inhaber dieser Zahl verfügen über einen Befähigungsnachweis nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrer zum Personenverkehr - auch kurz "Busfahrer" genannt. Dies ist somit der "höherwertige Personenbeförderungsschein". Die Berechtigung muss über eine Fachkunde-Prüfung (z.B. IHK) erworben und mittels Folge-Schulungen sowie Medizin-Gutachten alle 5 Jahre erneuert werden. Übrigens: alle anderen Schlüsselzahlen in Verbindung mit den D-Führerscheinen sind für Limousinenfahrten nicht zulässig, da diese Beschränkungen in der Erlaubnis haben (z.B. nur Transport von Familienangehörigen, oder Azubi-Zulassung für Linienverkehr im Ausbildungsbetrieb). Der Busführerschein inklusive IHK-Prüfung kann bei jeder ausbildenden Fahrschule absolviert werden. Durchschnittliche Kosten: circa 5.000 Euro.
Amtliche Dokumente
Foto: Genehmigungsurkunde (Auszug aus der Konzession - diese ist mit jedem Mietwagenfahrzeug mitzuführen und enthält das jeweilige Kennzeichen des gewerblich zugelassenen Fahrzeugs zur Fahrgastbeföderung). In unseren Fahrzeugen ist dieses Dokument im jeweiligen Bordbuch enthalten.
Foto: Personenbeförderungsschein bis 8 Passagiere. Dieser muss vom jeweiligen Fahrer in seinen persönlichen Dokumenten mitgeführt werden (es sei denn, er hat einen höherwertigen Schein - also den Bus-Führerschein mit "95").
Foto: EU-Bus-Führerschein mit Personenbeföderungsberechtigung "95". Dieser muss vom jeweiligen Fahrer in seinn persönlichen Dokumenten mitgeführt werden.
Foto: Fahrerkarte (das ist keine Personenbeförderungs-Berechtigung, sondern auf der Speicherkarte werden die durchgeführten Fahrten mit EG-Kontrollgeräten aufgezeichnet). Diese ist bei Stretchlimousinen nicht gefordert.
Alkohol, Drogen & Medikamente am Steuer
Ein sehr wichtiger Punkt: Nicht selten erhält die Polizei am Wochenende den Tipp, dass "schwarze Schafe" der Branche gerade einen Flachmann an der Tankstelle gekauft haben - oder bei Routine-Kontrollen fällt ein Sünder mit (Rest-)Alkohol auf. Und nicht zuletzt bieten zufriedene Fahrgäste dem beliebten Fahrer gerne mal "ein Schlückchen aus der Champagner-Flasche an". Doch es gilt immer: Finger weg vom Alkohol! Die deutschen und europäischen Bestimmungen und Gesetze sind hier aus gutem Grund hart und kompromisslos, wenn es um die Sicherheit von Fahrgästen geht.
Alkohol bei Privatfahrten:
Die Promille-Grenze für private Fahrten ist bei uns und in den Nachbarstaaten nahezu einheitlich geregelt:
- Deutschland: 0,5 Promille, 0,0 Promille für Fahranfänger, Strafen ab 0,3 Promille bei Fahrfehlern oder Unfällen
- Frankreich: 0,5 Promille
- Luxemburg: 0,5 Promille, 0,2 Promille für Fahranfänger
- Belgien: 0,5 Promille
- Niederlande: 0,5 Promille, 0,2 Promille für Fahranfänger
Diese Promille-Grenzen gelten für "normale Autofahrer". Chauffeure von Taxi, Bus und Limousinen sind jedoch alles andere als "normal". Diese tragen eine besondere Verantwortung für fremde Menschen.
Alkohol bei Beförderung von Fahrgästen:
Ganz anders sieht es bei gewerblichen Fahrten aus. Ein absolutes Alkoholverbot - also 0,0 Promille (!) - gilt für Fahrzeugführer die ein gewerbliches Fahrzeug bewegen, sowie für Fahrer und auch Beifahrer (!) mit einem Personenbeförderungsschein (Bus, Taxi, Limousinenservice). Das heißt, es darf keinerlei Alkohol im Blut vorhanden sein, wenn Fahrgäste transportiert werden.
Drogen bei Beförderung von Fahrgästen:
Generell dürfen Taxi-, Bus- oder Limousinen-Fahrer keine Drogen nehmen. Auch der Nachweis von Restsubstanzen bei Routine-Kontrollen oder nach einem Unfall führt zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis und dem Entzug der Erlaubnis zur Personenbeförderung. Übrigens: Manche Mediziner führen beim Erst-Antrag oder der Verlängerung im 5-Jahres-Turnus einen Bluttest mit automatisch verbundenem Drogen-Screening durch. Wer fremde Personen befördert, muss dazu immer vollständig in der Lage sein!
Medikamente bei Beförderung von Fahrgästen:
Berufskraftfahrer, die Personen befördern, dürfen auch durch Medikamente nicht benebelt sein. Auch hier gilt: Wer fahruntüchtig ist, hat hinterm Steuer nichts zu suchen. Bei Arztbesuchen sollte dieser immer bescheinigen, ob die Medikamente einen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben.
Zulassungs-Bestimmungen
Im Fahrzeugschein einer Stretchlimousine sind oft seitenweise Sondereintragungen vorhanden, die der TÜV zuvor durchwinken muss. Auch sind von anderen Behörden Ausnahmegenehmigungen erforderlich. Doch Vorsicht beim Neuerwerb: zu große Stretchlimousinen werden in Deutschland nicht mehr neu zugelassen! Nicht selten kauft ein Jungunternehmer eine fast neue Superlimo aus den Niederlanden zum Superpreis ein - doch in Deutschland gibt es dafür keine Ersztzulassung mehr, weil das Ding schlicht und einfach aufgrund der Größe nicht mehr eingetragen wird. Bauliche Veränderungen von Kleinteilen, wie deutsche Beleuchtungen, sind eher als "Kleinkram" abzustempeln.
TÜV-Untersuchung
Die TÜV Hauptuntersuchung gemäß § 29 STVZO incl. §41 (1) BOKraft muss einmal im Jahr durchgeführt werden, um eine Stretchlimousine mit Fahrgästen bewegen zu dürfen. Diese erweiterte Begutachtung wird auch im Prüfbericht gesondert vermerkt.
Seriösität in der Branche
Bitte beachten Sie: Nach deutschen Begriffen handelt es sich bei einer Limousine um ein Fahrzeug mit 4 Türen. Achten Sie bei der Bestellung also darauf, ob der Begriff "Stretchlimousine" oder "Superstretch" auftaucht, um nicht am Ende ein falsches Fahrzeug vorgesetzt zu bekommen.
Die Konjunktur ist schlecht - so mancher Jungunternehmer denkt an einen kleinen Nebenerwerb. Eine alte Stretchlimousine mit ein paar Monaten TÜV und sehr hoher Kilometerleistung gibt es schon ab 3.000 Euro. Eine selbstgebaute Homepage kostet auch nicht viel. Ein recht günstiges Angebot ohne wirtschaftlich tragfähigen Sinn und Verstand ist schnell entworfen.
Doch hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Wenige Firmengründer starten professionell und kundenorientiert - und mit allen erforderlichen Papieren ins neue Geschäft. Viele brauchen dringend Aufträge und fahren für sehr wenig Geld mit katastrophalen Fahrzeugen. Kunden, die sich vorher nicht informiert haben, werden nach der Schock-Erfahrung nie wieder eine Limousine mieten. Das alles schadet dem guten Ruf der Branche.
Achtung: Bei einem seriösen Vermieter können Sie sich die Limousine vor dem Buchen immer persönlich anschauen (nicht abschrecken lassen wenn der Vermieter sagt: "Die Limousine ist jetzt noch nicht gereinigt - wer als Vermieter nichts zu verbergen hat, wird auch kein Problem mit dem noch vorhandenen Restmüll des letzten Kunden haben).