Gesetzliche Bestimmungen

Alkoholgenuß in unseren Limousinen ist entsprechend des geltenden Jungenschutzgesetzes gestattet. Der Auftraggeber hat die gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen und seine Gäste zu beaufsichtigen.

Das Jugendschutzgesetz besagt in diesem Punkt:

  • Der Verkauf von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Gleiches gilt für deren Verzehr.
  • Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch Mischgetränke mit den genannten Alkoholika) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.
  • Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten (meist Vater, Mutter, Vormund) in eine Gaststätte begleitet werden.
  unter 14 14 bis 15 16 bis17 ab 18
Bier verboten nur in Begleitung
der Eltern erlaubt
erlaubt erlaubt
Wein/Sekt verboten nur in Begleitung
der Eltern erlaubt
erlaubt erlaubt
Mix-
Getränke
mit Wein
oder Bier
verboten nur in Begleitung
der Eltern erlaubt
erlaubt erlaubt
Mix-
Getränke
mit
Spirituosen
verboten verboten verboten erlaubt
Spirituosen verboten verboten verboten erlaubt

 

Bei Privatpartys ist der Jugendschutz Elternsache

Bei privat ausgerichteten Partys seien die Eltern in der Pflicht. Eltern könnten sich strafbar machen, wenn auf der privat ausgerichteten Party ihres minderjährigen Sprösslings die Regelungen zum Alkoholausschank an Jugendliche missachtet würden.